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10. Juni 1805 2. Mennonitische Konferenz in Ibersheim



Am 10. Juni 1805 kamen in Ibersheim bei Worms erneut Prediger und Vorsteher süddeutscher Mennonitengemeinden zusammen. Bereits zwei Jahre zuvor, am 5. Juni 1803, hatte dort eine wichtige Konferenz stattgefunden. Beide Versammlungen gingen später als „Ibersheimer Beschlüsse“ in die mennonitische Geschichte ein.


Eine Gemeinde in unruhiger Zeit


Ibersheim war seit dem 17. Jahrhundert ein bedeutender mennonitischer Ort. Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatten sich dort Schweizer Täufer und Mennoniten angesiedelt. Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz schloss 1661 einen Pachtvertrag mit ihnen, weil sie das verwüstete Land zuverlässig bewirtschaften konnten.


Um 1805 stand die Region jedoch unter starkem politischen Druck. Durch die Französischen Revolutionskriege wurde Ibersheim zeitweise französisch und gehörte zum Département du Mont-Tonnerre. Die alten Ordnungen der Kurpfalz waren zerbrochen, neue staatliche Anforderungen traten an die Gemeinden heran. Besonders die Frage der Wehrpflicht berührte das mennonitische Bekenntnis zur Wehrlosigkeit.


Fortsetzung der Beschlüsse von 1803


Schon 1803 hatten die Gemeinden in Ibersheim versucht, die alten Grundsätze neu festzuhalten. Damals wurden 15 Artikel beschlossen, die vor allem die Gemeindezucht betrafen. Auch das Mindestalter für die Taufe wurde auf etwa 14 bis 15 Jahre festgelegt. Die Konferenz reagierte damit auf die Unordnung der Kriegs- und Nachkriegszeit.


Die zweite Konferenz von 1805 knüpfte daran an. Wieder ging es nicht um neue Lehren, sondern um die Bewahrung dessen, was die Mennoniten von ihren täuferischen Vätern übernommen hatten: ein schlichtes Gemeindeleben, die Taufe auf das persönliche Glaubensbekenntnis, die Absonderung von weltlicher Ehre und die Ablehnung von Gewalt.


Wehrlosigkeit und staatliche Ämter


Ein zentrales Anliegen blieb die Wehrlosigkeit. Die Mennoniten wollten nicht zu den Waffen greifen, weil sie das Tragen von Waffen als Widerspruch zur Lehre Jesu verstanden. Schon die Beschlüsse von 1803 hatten festgehalten, dass das „Gewehr tragen“ gegen den Glauben stehe.


1805 wurde außerdem stärker über das Verhältnis zu obrigkeitlichen Ämtern beraten. Spätere Darstellungen berichten, dass den Brüdern im Gemeindevorstand ein „weltliches obrigkeitliches Amt“ nicht erlaubt sein sollte, weil dies den Glaubensgrundsätzen widersprach.


Damit grenzten sich die Gemeinden deutlich von einer Welt ab, in der staatliche Macht, Eid, Militärdienst und gesellschaftliches Ansehen immer enger miteinander verbunden waren. Für die Mennoniten sollte die Gemeinde Christi nicht durch Gewalt, Amtsehre oder Zwang geprägt sein, sondern durch Gehorsam gegenüber dem Evangelium.


Ein Formularbuch für die Prediger


Ein weiteres wichtiges Ergebnis der zweiten Ibersheimer Konferenz war die Annahme eines von Valentin Dahlem ausgearbeiteten Formularbuches. Es sollte den Predigern Handreichungen für gottesdienstliche Handlungen geben. Das war besonders wichtig, weil viele mennonitische Prediger keine akademisch ausgebildeten Pfarrer waren, sondern aus den Gemeinden selbst kamen.


Das Formularbuch gab Hilfe für Gottesdienste, Gebete und besondere Handlungen in der Gemeinde. Es zeigt zugleich, wie ernst die damaligen Mennoniten Ordnung, Schlichtheit und geistliche Verantwortung nahmen. Nach der Ibersheimer Ortschronik wurde ein solches Werk später, am 9. Juni 1807, bei einer Versammlung der Taufgesinnten der Pfalz als Leitfaden genehmigt; der vollständige Titel nennt ein „Allgemeines und vollständiges Formularbuch“ für gottesdienstliche Handlungen in den mennonitischen Gemeinden.


Ein Versuch, die alte Ordnung zu bewahren


Die Ibersheimer Beschlüsse von 1803 und 1805 waren ein ernster Versuch, die überlieferte mennonitische Glaubens- und Lebensweise in einer neuen Zeit zu bewahren. Das Mennonitische Lexikon urteilt jedoch, dass dieser Versuch nur begrenzt erfolgreich war. Die neu gewonnene Freiheit führte im 19. Jahrhundert zu einer stärkeren Anpassung an die Umgebung.


Trotzdem bleiben die Beschlüsse ein wichtiges Zeugnis. Sie zeigen, dass die damaligen Gemeinden nicht leichtfertig mit ihren Grundsätzen umgingen. In einer Zeit politischer Umwälzungen erinnerten sie sich bewusst an die täuferische Nachfolge: Glaube ohne Zwang, Gemeindezucht, Schlichtheit, Wehrlosigkeit und Treue zu Christus.


Quellen:

  • Mennonitisches Lexikon: Worms-Ibersheim, Abschnitt „Ibersheimer Beschlüsse“.

  • Mennonitisches Lexikon: Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden.

  • Stadt Worms: Ortsgeschichte Ibersheim.

  • Ortschronik Ibersheim: Einträge zu 1805 und 1807.

  • Paul Schowalter: Die Ibersheimer Beschlüsse von 1803 und 1805, Mennonitische Geschichtsblätter 1963.

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