05. Dezember 1531 Hinrichtung von Jan Folkertsz Trypmaker
- Redaktion

- vor 2 Tagen
- 5 Min. Lesezeit

Am 5. Dezember 1531 endet auf dem Richtplatz von Den Haag das kurze, aber folgenreiche Wirken eines Mannes, der zu den frühesten Leitern der niederländischen Täufer zählt: Jan Folkertsz (Volkertsz) Trypmaker. Seine Hinrichtung steht exemplarisch für das harte Vorgehen Habsburgs gegen die junge Täuferbewegung – und markiert zugleich einen Wendepunkt für die entstehende Amsterdamer Gemeinde.
1. Vom Holzschuhmacher zum Täuferführer
Über Herkunft und Jugend Jan Folkertsz Trypmakers berichten die Quellen nur wenig. Sicher ist, dass er aus der nordholländischen Stadt Hoorn stammte und als Holzschuhmacher (tripmaker, „Muilmacher“) seinen Lebensunterhalt verdiente.
Um 1530 hält er sich in Emden auf, wo der wandernde Prediger Melchior Hofmann eine erste täuferische Gemeinde gegründet hatte und nach eigenem Verständnis etwa 300 Menschen „auf den Glauben hin“ taufte. Auch Trypmaker lässt sich dort taufen. Bevor Hofmann die Stadt verlässt, setzt er ihn als „Hirten“ und Leiter der Emder Täufergemeinde ein.
In dieser Funktion tauft Trypmaker am 11. Dezember 1530 den Friesen Sikke Freriks, dessen Märtyrertod in Leeuwarden 1531 später großen Eindruck auf den katholischen Priester Menno Simons macht und zu dessen innerer Wende beiträgt.
Doch die Erfolgsgeschichte in Emden ist kurz. Reformierte Geistliche drängen den Magistrat, gegen den „Schuhmacher-Täufer“ vorzugehen; der Rat beschließt seine Ausweisung. Trypmaker verlässt Emden und geht in die Niederlande.
2. Aufbau der Amsterdamer Täufergemeinde
Anfang 1531 erreicht Trypmaker Amsterdam. Er beginnt sofort mit intensiver missionarischer Tätigkeit: Hausversammlungen, Predigt, Unterweisung und die Taufe von Erwachsenen, die ihren Glauben bewusst bekennen. Daraus entsteht die erste Täufergemeinde Amsterdams, die bald als Keimzelle einer breiten Bewegung in Nordholland und darüber hinaus gilt.
Diese Gemeinde steht ganz unter dem Einfluss Hofmanns:
Betonung der Glaubenstaufe,
strenge Gemeindezucht und Trennung von „Welt“ und Staatskirche,
eine stark endzeitlich geprägte Erwartung des kommenden Gerichts.
Gerade weil Trypmakers Arbeit erfolgreich ist und schnell Anhänger gewinnt, gerät er ins Fadenkreuz der Behörden.

3. Der Den Haager Gerichtshof wird aufmerksam
Die Niederlande stehen damals unter der Herrschaft Kaiser Karl V., der eine Reihe von Plakaten (Edikten) gegen „Ketzerei“ erlassen hat. Wiedertäufer gelten darin als gefährliche Aufrührer; ihre Wiedertaufe und das Werben für ihre Lehren sind mit dem Tod bedroht.
Im Herbst 1531 erfährt der Gerichtshof in Den Haag – zentrale Berufungsinstanz für Holland – von Trypmakers Aktivitäten. Er weist den Rat der Stadt Amsterdam an, den „doperse zendeling“ (täuferischen Sendboten) verhaften zu lassen.
Der Amsterdamer Bürgermeister Jan Hubrechts, der den Täufern offenbar sympathisch gegenübersteht, hat nun ein Dilemma: Er muss dem Befehl folgen, will die Gemeinde aber nicht preisgeben. Über sein Dienstmädchen lässt er die führenden Täufer warnen, damit sie fliehen können.
4. Verhaftung und Überstellung nach Den Haag
Trotz der Warnung stellt sich Trypmaker selbst der städtischen Obrigkeit. In den Quellen heißt es, er habe offen bekannt, ein Täufer zu sein.
Damit ist der Weg vorgezeichnet:
Er wird inhaftiert,
von Amsterdam nach Den Haag überstellt,
und dem Hofgericht übergeben, das im Namen des Kaisers Recht spricht.
Die Anklagepunkte lassen sich aus der damaligen Rechtslage rekonstruieren:
Wiedertaufe (Verstoß gegen die kirchlich anerkannte Kindertaufe),
Verführung anderer zur Wiedertaufe und zur Lossagung von der Staatskirche,
Bildung und Leitung einer geheimen, nicht erlaubten Versammlung (Konventikel).
In der Logik des habsburgischen Rechtsrahmens gilt dies als hartnäckige Ketzerei, die mit dem Tod bestraft werden soll – in Holland häufig durch das Schwert für Männer, Feuer oder Ertränken für Frauen.
5. Das „peinliche Verhör“ – Folter und Denunziation
In Den Haag wird Trypmaker einem „peinlichen Verhör“ unterzogen – damit ist ein Verhör unter Anwendung von Folter gemeint, um Geständnisse und Namen von Mitbeteiligten zu erzwingen.
Die Quellen berichten, dass Trypmaker unter der Marter „die Namen von mehr als fünfzig“ Amsterdamer Täufern nannte. Sieben dieser Personen werden tatsächlich verhaftet und ebenfalls nach Den Haag gebracht, wo sie gemeinsam mit ihm angeklagt werden.
Für die Amsterdamer Gemeinde ist dies ein Schock: Die Leitungsebene ist getroffen, viele Namen sind verraten, die Stadt steht unter Beobachtung.
6. Das Urteil
Nach dem Verhör folgt das eigentliche Gerichtsverfahren vor dem Hof van Holland. Zwar sind uns keine wörtlichen Protokolle des Prozesses überliefert, doch die Kombination aus Geständnis, belastenden Zeugenaussagen und der kaiserlichen Gesetzgebung lässt dem Gericht kaum Spielraum:
Trypmaker hat öffentlich zugegeben, Täufer zu sein.
Unter Folter hat er ein weit verzweigtes Netzwerk von Anhängern offengelegt.
Die Edikte Karls V. schreiben für beharrliche Wiedertäufer grundsätzlich die Todesstrafe vor.
So verurteilt der Den Haager Gerichtshof Jan Folkertsz Trypmaker und mehrere Mitangeklagte zum Tod durch Enthauptung mit dem Schwert. Spätere Märtyrerlisten der Täuferbewegung fassen das knapp zusammen: „5. Dezember 1531, Trypmaker, Jan Folkertsz, Den Haag, katholisch, enthauptet. Trypmaker wurde mit sieben weiteren Täufern hingerichtet.“
Kurz vor der Vollstreckung soll Trypmaker – unter dem Druck von Gericht und Klerus – seine täuferischen Lehren widerrufen haben. Daher wird er in späteren mennonitischen Märtyrertraditionen zwar als bedeutende Gestalt erwähnt, aber nicht als Märtyrer im engeren Sinn geführt.
7. Die Hinrichtung am 5. Dezember 1531
Die Vollstreckung des Urteils findet am 5. Dezember 1531 öffentlich in Den Haag statt. Wie in der Frühen Neuzeit üblich, ist die Hinrichtung inszenierter Staatsakt und Abschreckung zugleich:
Auf dem Richtplatz wird ein Schafott errichtet.
Trypmaker und die mit ihm verurteilten Täufer werden vorgeführt, vom Volk und den städtischen Obrigkeiten beobachtet.
Ein katholischer Geistlicher dürfte – der damaligen Praxis entsprechend – anwesend gewesen sein, um den Verurteilten zum Widerruf zu bewegen und ein letztes Bekenntnis zu hören.
Dann erfolgt die Enthauptung mit dem Schwert. Die Hinrichtung ist nicht nur Strafe, sondern bewusstes Zeichen: Der Staat demonstriert, dass er gegen jede Form selbstständiger, nicht kontrollierter religiöser Gemeinschaften mit aller Härte vorgeht.
Besonders drastisch ist der Umgang mit den sterblichen Überresten: Die Köpfe der Hingerichteten werden nach Amsterdam gebracht, auf Stangen gesteckt und dort öffentlich zur Schau gestellt – vermutlich an einem gut sichtbaren Platz in der Nähe wichtiger Verkehrswege.
Damit soll jeder sehen, wohin der Weg der „Wiedertäufer“ führt. Die Botschaft richtet sich ebenso an die Amsterdamer Bevölkerung wie an die noch im Untergrund arbeitende Gemeinde.
8. Nachwirkungen und Erinnerung
Kurzfristig bedeutet die Hinrichtung einen schweren Schlag für die junge Amsterdamer Täufergemeinde:
Viele Glieder sind enttarnt und eingeschüchtert.
Führungsfiguren fehlen; die Gemeinde muss sich neu organisieren oder zeitweise in die völlige Verborgenheit zurückziehen.
Doch langfristig kann die Obrigkeit die Bewegung nicht auslöschen. Bereits wenige Jahre später sammeln andere Täuferführer – allen voran Menno Simons – die verstreuten Gruppen, distanzieren sich von radikalen Strömungen und prägen den späteren mennonitischen Weg der Gewaltlosigkeit und Gemeindedisziplin.
In der Täufer- und Mennonitengeschichte bleibt Jan Folkertsz Trypmaker eine ambivalente Figur:
Einerseits als entscheidender Mittler zwischen Emden und Amsterdam und als Mann, der die ersten Amsterdamer Täufer taufte und sammelte;
andererseits als jemand, der unter Folter Namen nennt und kurz vor seinem Tod widerruft.
Seine Geschichte macht deutlich, unter welchem Druck die frühe Täuferbewegung stand – und wie eng Mission, Verfolgung, Gerichtsverfahren und Hinrichtung in der ersten Generation miteinander verbunden waren.
Informationsquellen:
wikipedia




Kommentare