Kanadischer Pass für Mexikos Mennoniten?
- Redaktion

- vor 19 Stunden
- 3 Min. Lesezeit

Kanada/Mexiko – 01. September 2026
Nachkommen mennonitischer Auswanderer aus Kanada könnten bereits kanadische Staatsbürger sein, ohne es zu wissen. Eine aktuelle Analyse von CIC News macht auf die Bedeutung einer Gesetzesänderung für Familien in Mexiko aufmerksam. Entscheidend bleiben jedoch die persönliche Abstammung und deren Nachweis.

Auswanderung zum Schutz von Glauben und Schule
Zwischen 1922 und 1930 verließen zahlreiche mennonitische Familien Manitoba und Saskatchewan und siedelten sich in Chihuahua und Durango an. Ein wesentlicher Beweggrund waren Konflikte um die staatliche Schulpolitik. Konservative Gemeinden wollten ihre christliche Erziehung, die deutschsprachigen Schulen und ihre eigenständige Lebensweise bewahren. Mexiko gewährte ihnen unter anderem Religionsfreiheit, eigene Schulen und Befreiung vom Militärdienst.

Die Namen der in Chihuahua gegründeten Kolonien Manitoba und Swift Current erinnern bis heute an die kanadische Herkunft ihrer Gründer. Weitere Familien aus dem Gebiet Hague-Osler in Saskatchewan fanden in Durango eine neue Heimat.

Die Erinnerung an die mennonitische Ansiedlung in Kanada wird unter anderem im Mennonite Heritage Village in Steinbach bewahrt. Das Museum dokumentiert die Geschichte jener Mennoniten, die seit 1874 aus dem Russischen Reich nach Kanada kamen.

Eine Staatsbürgerschaft mit besonderer Vorgeschichte
Als die Auswanderer Kanada in den 1920er-Jahren verließen, bestand die kanadische Staatsbürgerschaft als eigenständiger Rechtsstatus noch nicht. Sie wurde erst am 1. Januar 1947 eingeführt. In Kanada Geborene oder Eingebürgerte galten zuvor grundsätzlich als britische Untertanen. Spätere Gesetzesreformen berücksichtigten auch bestimmte Menschen, deren staatsbürgerliche Geschichte in die Zeit vor 1947 zurückreicht. Eine frühe Auswanderung schließt eine heutige Prüfung deshalb nicht von vornherein aus.

Was sich durch Bill C-3 geändert hat
Die unter der Bezeichnung Bill C-3 beschlossene Gesetzesänderung gilt seit dem 15. Dezember 2025. Für viele vor diesem Datum im Ausland Geborene entfiel die bisherige Beschränkung der Weitergabe der Staatsbürgerschaft auf die erste Auslandsgeneration. Die Regelung kann auch greifen, wenn ein Elternteil selbst erst durch diese Änderung kanadischer Staatsbürger wurde. Dadurch können mehrere Generationen einer Familie betroffen sein.
Für ab dem 15. Dezember 2025 im Ausland geborene Kinder der zweiten oder einer weiteren Auslandsgeneration gelten zusätzliche Voraussetzungen: Der betreffende kanadische Elternteil muss grundsätzlich vor der Geburt mindestens 1.095 Tage in Kanada verbracht haben.
Entscheidend ist der persönliche Nachweis
Ein mennonitischer Familienname oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kolonie genügt nicht. Maßgeblich sind die rechtliche Stellung der Vorfahren und die belegbare Abstammung über die einzelnen Generationen. Geburts- und Einbürgerungsunterlagen können dafür wichtige Nachweise liefern.

Wer aufgrund der neuen Regeln bereits kanadischer Staatsbürger sein könnte, kann bei der Einwanderungsbehörde Immigration, Refugees and Citizenship Canada eine Staatsbürgerschaftsurkunde beantragen. Die Behörde prüft den Einzelfall und bestätigt gegebenenfalls den bestehenden Status. Es geht dann nicht um eine gewöhnliche Einbürgerung, sondern um den Nachweis einer bereits kraft Gesetzes bestehenden Staatsbürgerschaft. Mit der Urkunde kann anschließend ein kanadischer Reisepass beantragt werden.
Bedeutung über Mexiko hinaus
Die Gesetzesänderung kann auch für Mennoniten in Bolivien, Paraguay, Belize und anderen Ländern von Bedeutung sein. Sie ist weder auf Mexiko noch auf eine bestimmte Glaubensgemeinschaft beschränkt. Auch Familien, deren Vorfahren von Kanada zunächst nach Mexiko und später in andere Länder weiterwanderten, könnten betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die rechtliche Stellung der Vorfahren, die nachweisbare Abstammung und die maßgeblichen Geburtsdaten. Ein früherer Wohnsitz der Vorfahren in Kanada allein begründet noch keine Staatsbürgerschaft. Für Familien mit kanadischen Wurzeln kann sich deshalb eine sorgfältige Prüfung ihrer Unterlagen lohnen; Klarheit schafft die Einzelfallprüfung durch die kanadische Behörde.




Kommentare