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Bundestag beschließt Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Deutscher Bundestag Plenarsaal (Times / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)
Deutscher Bundestag Plenarsaal (Times / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, den neuen Wehrdienst beschlossen. Künftig müssen alle 18-jährigen Männer wieder einen Fragebogen zur Eignung ausfüllen und – schrittweise ab 2027 – verpflichtend zur Musterung erscheinen. Für Frauen bleibt alles freiwillig, der Dienst an der Waffe ebenfalls – zumindest vorerst.


In der namentlichen Abstimmung votierten 323 Abgeordnete für das Gesetz, 272 dagegen, eine Stimme enthielt sich. Das Modell setzt auf einen mindestens sechsmonatigen Wehrdienst mit einer Bezahlung ab rund 2.600 Euro brutto. Sollte die Bundeswehr ihre Personalziele nicht erreichen, kann der Bundestag später eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen – dann könnten ausgewählte Jahrgänge teilweise doch verpflichtet werden.


Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) begründete das Gesetz mit der veränderten Sicherheitslage und der Notwendigkeit, Freiheiten wie Meinungs-, Demonstrations- und Religionsfreiheit aktiv zu schützen. Zeitgleich protestierten in zahlreichen Städten Schülerinnen und Schüler gegen das Gesetz und warnten vor einer „Wehrpflicht durch die Hintertür“.


Auswirkungen auf Mennoniten und andere Friedenskirchen


Für Mennoniten in Deutschland hat die Entscheidung eine besondere Brisanz. Sie gehören historisch zu den „Friedenskirchen“, die sich auf die Gewaltlosigkeit der Nachfolge Jesu berufen und Kriegsdienst mit der Waffe oft aus Glaubensgründen ablehnen.


Ausbildung am militärischen Gerät (U.S. Army / Wikimedia Commons)
Ausbildung am militärischen Gerät (U.S. Army / Wikimedia Commons)

Bereits in früheren Jahrhunderten hatten Mennoniten in Preußen und im Norddeutschen Bund in zähen Verhandlungen Sonderregelungen erstritten – etwa Heranziehung nur zum Sanitätsdienst statt zum Waffendienst. Als diese Privilegien mit dem Wehrgesetz von 1868 fielen, wanderten Tausende Mennoniten nach Russland und Nordamerika aus.


Mennonitenkirche in Ibersheim: Hier fand 1803 eine erste Konferenz zur Wehrlosigkeit statt
Mennonitenkirche in Ibersheim: Hier fand 1803 eine erste Konferenz zur Wehrlosigkeit statt

Heute garantiert das Grundgesetz allen Bürgern das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen; das gilt selbstverständlich auch für Mennoniten. Dieses Grundrecht und das dazugehörige Kriegsdienstverweigerungsgesetz werden durch den neuen Wehrdienst nicht aufgehoben. Wer aus religiösen Motiven den Dienst an der Waffe ablehnt, kann weiterhin die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen und wäre im Spannungs- oder Verteidigungsfall für einen zivilen Ersatzdienst vorgesehen.


Praktisch bedeutet das neue Gesetz für mennonitische Jugendliche in Deutschland:

  • Sie werden wie alle anderen 18-jährigen Männer erfasst, angeschrieben und zur Musterung geladen.

  • Sie müssen sich aber nicht für den Dienst an der Waffe verpflichten.

  • Wer aus Glaubens- und Gewissensgründen jede Mitarbeit am Militär ablehnt, muss sich frühzeitig mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung und alternativen Diensten auseinandersetzen.


Mennonitische Friedensorganisationen wie das Deutsche Mennonitische Friedenskomitee, das nach der Wiederbewaffnung Deutschlands 1956 gerade mit Blick auf solche Fragen gegründet wurde, dürften in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle bei der Beratung junger Gemeindeglieder spielen – zwischen dem rechtlichen Rahmen des neuen Wehrdienstes und der eigenen Tradition der Gewaltlosigkeit.


Quellen (Auswahl): 

  • Deutscher Bundestag,

  • Bundesministerium der Verteidigung,

  • Deutschlandfunk,

  • Deutsches Mennonitisches Friedenskomitee.

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