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11. Februar 1711 Berner Regierung erlässt Amnestie-Plakat für Wiedertäufer




Am 11. Februar 1711 veröffentlichte die Berner Obrigkeit ein gedrucktes Amnestie-Plakat (Mandat), das in der Täufergeschichte zu einem markanten Einschnitt wurde: Den als „Wiedertäufer“ bezeichneten Männern und Frauen wurde – unter bestimmten Bedingungen – der freie Austritt aus dem Land gestattet, einschließlich der Mitnahme ihres Eigentums. Im Wortlaut heißt es, man erlaube „den freyen Austritt aus unseren Landen wie den völligen Wegzug und Mitnahme ihrer Güter“.


Hintergrund: Bern und die Täufer im 16.–18. Jahrhundert


Die Täuferbewegung entstand im Umfeld der Reformation (ab den 1520er-Jahren) und wurde in den eidgenössischen Städten und Territorien früh als Herausforderung der neuen konfessionellen Ordnung wahrgenommen. Im bernischen Gebiet – besonders in ländlichen Regionen – hielten täuferische Gruppen an Grundüberzeugungen fest, die sie deutlich von der Landeskirche unterschieden: Glaubenstaufe, Gemeindezucht, ein bewusst schlichtes Christentum und in vielen Fällen eine konsequente Gewaltlosigkeit. Gerade letzteres kollidierte mit staatlichen Erwartungen (z. B. Loyalitäts- und Ordnungsfragen).


Über Jahrzehnte reagierten Behörden in Bern immer wieder mit Mandaten, Strafen und Verfolgungsmaßnahmen. Quellen belegen, dass selbst das Dulden oder Verstecken von Täuferinnen und Täufern streng untersagt war und harte Strafen angedroht wurden – bis hin zu langfristiger Haft oder Verbannung auf Galeeren.


Warum 1711? Diplomatie und Druck von außen


Das Amnestie-Plakat von 1711 ist nicht einfach als „plötzliche Toleranz“ zu verstehen. Entscheidend war, dass sich die Täuferfrage inzwischen international auswirkte: In den Niederlanden gab es einflussreiche mennonitische Kreise, die sich für Glaubensgenossen in der Schweiz einsetzten – bis hin zu politischer Intervention. Zeitgenössische Hinweise nennen im bernischen Archivzusammenhang sogar den Bezug zu einem niederländischen Gesandten.


So wurde 1711 ein Weg gewählt, der das Problem aus Sicht der Obrigkeit „lösen“ sollte: Amnestie – aber verbunden mit Ausreise und dem Verlust des Heimatrechts (also der rechtlichen Zugehörigkeit).


Die Auswanderung: Bern – Basel – Rhein – Niederlande


In der Folge setzte eine größere Abwanderung ein. In der Forschung werden für die Bewegung Größenordnungen um mehrere Hundert Personen genannt; eine konkrete Etappe ist gut überliefert: Am 18. Juli 1711 wurden 363 Personen (darunter auch Nicht-Mennoniten) in Basel auf Schiffe gebracht und fuhren den Rhein hinab Richtung Niederlande.


Für viele Familien bedeutete dieser Schritt einen tiefen Einschnitt: Man gewann zwar die Möglichkeit, Glauben und Gewissen treu zu bleiben, zahlte aber einen hohen Preis – Abschied von Heimat, Rechten, sozialen Netzen und oft auch von einem Teil der wirtschaftlichen Grundlage. Gerade hierin liegt die historische Bedeutung des Plakats: Es zeigt zugleich staatliche Härte und menschliche Standhaftigkeit – und es macht sichtbar, wie sehr sich mennonitische Hilfs- und Schutznetzwerke über Grenzen hinweg trugen.


Ein Wendepunkt – aber kein „Ende der Bedrängnis“


Das Jahr 1711 markiert einen Einschnitt, doch nicht das sofortige Ende aller Spannungen. Nur wenige Jahre später sind erneut Mandate gegen Täufer dokumentiert. Gerade deshalb bleibt das Amnestie-Plakat historisch so aufschlussreich: Es dokumentiert, dass das Thema nicht mehr nur „lokale Ordnungspolitik“ war, sondern in den Bereich von Außenbeziehungen, Diplomatie und internationaler Fürsprache hineinreichte – und dass sich für viele Betroffene der Weg in eine neue Zukunft nur über die Migration eröffnete.




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