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5. Juni 1803 1. Mennonitische Konferenz in Ibersheim




Am 05. Juni 1803 wurde von Valentin Dahlem und Peter Weber alle Mennoniten nach Ibersheim zu einer Konferenz geladen. Diese Konferenz war nötig um auf die neuen Entwicklungen zu reagieren und sich als Glaubensgemeinschaft entsprechend zu positionieren.


Nach den französischen Revolutionskriegen gehörten die linksrheinischen Gebiete zu Frankreich. Damit erhielten die Mennoniten zwar neue bürgerliche Rechte, wurden aber auch stärker mit staatlichen Forderungen konfrontiert – besonders mit der Frage der Wehrpflicht.


Für die Mennoniten war dies eine ernste Glaubensfrage. Seit der Täuferzeit gehörten Wehrlosigkeit, Ablehnung des Eides, Gemeindezucht und eine abgesonderte Lebensführung zu ihren Grundsätzen. Viele Vorfahren der Ibersheimer Gemeinde waren einst aus der Schweiz geflohen, weil sie an diesen Überzeugungen festhielten.


Die Konferenz von 1803 wollte diese alten Grundsätze neu bekräftigen. Die versammelten Brüder beschlossen 15 Artikel, die später als Ibersheimer Beschlüsse bekannt wurden. Darin ging es vor allem um die Ordnung des Gemeindelebens und um die Bewahrung der mennonitischen Glaubenspraxis.


Die Versammelten bestimmten für alle Gemeinden einen Tag zum Beten und Fasten, an dem für die Abwendung der durch die Wehrpflicht verursachten Not gebetet werden sollte.

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Waffentragenden aus der mennonitischen Gemeinschaft ausgeschlossen werden sollten, „bis sie sich wieder mit der Gemeinde versöhnen".


Besprochene Punkte der Konferenz


  • Gemeindezucht:

    Die Ordnung in den Gemeinden sollte gestärkt werden. Wer bewusst gegen die Lehre und Ordnung der Gemeinde lebte, sollte zurechtgewiesen werden.

  • Taufe:

    Die Taufe sollte nicht zu früh erfolgen. Als Mindestalter wurden ungefähr 14 bis 15 Jahre genannt, damit der Täufling seinen Glauben bewusst bekennen konnte.

  • Wehrlosigkeit:

    Das Tragen von Waffen wurde klar abgelehnt. Es galt als unvereinbar mit der Lehre Jesu und dem mennonitischen Glaubensbekenntnis.

  • Umgang mit Wehrpflicht:

    Die neue staatliche Forderung nach Militärdienst wurde als schwere Gewissensnot empfunden. Die Gemeinden wollten Gott um Bewahrung bitten.

  • Buß-, Fast- und Bettag:

    Es wurde ein gemeinsamer Tag des Fastens und Betens beschlossen, besonders wegen der drohenden Wehrpflicht.

  • Weltliche Ämter:

    Die Übernahme obrigkeitlicher Ämter wurde kritisch gesehen, vor allem wenn sie mit Eid, Gewalt oder staatlicher Macht verbunden waren.

  • Absonderung von der Welt:

    Die Gemeinden wollten an einer schlichten, friedfertigen und von der Welt getrennten Lebensweise festhalten.

  • Versöhnung mit der Gemeinde:

    Wer gegen die Ordnung verstoßen hatte, sollte nicht einfach verworfen werden, sondern durch Buße und Versöhnung wieder aufgenommen werden können.


Bedeutung


Die Ibersheimer Konferenz zeigt, wie ernst die damaligen Mennoniten um ihre Glaubenstreue rangen. In einer Zeit politischer Umbrüche wollten sie nicht zuerst nach Anpassung suchen, sondern nach Gehorsam gegenüber Christus.


Auch wenn manche dieser Grundsätze im 19. Jahrhundert später abgeschwächt wurden, bleiben die Ibersheimer Beschlüsse von 1803 ein wichtiges Zeugnis mennonitischer Geschichte. Sie erinnern daran, dass die Gemeinde Jesu nicht durch Macht, Waffen und weltliche Ehre geprägt sein soll, sondern durch Frieden, Schlichtheit, Gehorsam und Nachfolge.


Quellen:

  • Mennonitisches Lexikon: Worms-Ibersheim, Abschnitt „Ibersheimer Beschlüsse“

  • Mennonitisches Lexikon: Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden

  • Stadt Worms: Ortsgeschichte Ibersheim

  • Mennonews: Täuferspuren in Ibersheim

  • Paul Schowalter: Die Ibersheimer Beschlüsse von 1803 und 1805, Mennonitische Geschichtsblätter 1963

  • Global Mennonite History Series: Testing Faith and Tradition


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