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4. August 1664: Die Pfalz gewährt den Mennoniten eine begrenzte Toleranz


Am 4. August 1664 erließ der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig die sogenannte „Mennistenkonzession“. Das Schreiben gestattete den Mennoniten erstmals grundsätzlich, in der Kurpfalz zu bleiben und sich zu Gottesdiensten zu versammeln. Von voller Religionsfreiheit konnte jedoch noch keine Rede sein: Die Duldung war widerruflich, an Sonderabgaben gebunden und mit strengen Einschränkungen verbunden.


Karl Ludwig von der Pfalz (1617–1680), seit 1649 Kurfürst der Pfalz. Unter seiner Regierung erhielten die Mennoniten am 4. August 1664 ein begrenztes Bleibe- und Versammlungsrecht. Gemälde von Anthony van Dyck, 1637.
Karl Ludwig von der Pfalz (1617–1680), seit 1649 Kurfürst der Pfalz. Unter seiner Regierung erhielten die Mennoniten am 4. August 1664 ein begrenztes Bleibe- und Versammlungsrecht. Gemälde von Anthony van Dyck, 1637.

Ein verwüstetes Land braucht neue Bewohner


Als der Dreißigjährige Krieg 1648 endete, lag ein großer Teil der Kurpfalz verwüstet und entvölkert. Dörfer waren zerstört, Felder lagen brach und zahlreiche Höfe hatten keine Bewirtschafter mehr. Kurfürst Karl Ludwig, der nach langen Jahren des Exils wieder nach Heidelberg zurückgekehrt war, begann deshalb eine planmäßige Wiederaufbau- und Ansiedlungspolitik.


Herkunft und Konfession der Einwanderer spielten dabei eine geringere Rolle als ihre Fähigkeit, das Land wirtschaftlich wiederaufzubauen. Neben Reformierten, Lutheranern und Katholiken kamen auch Juden, Hugenotten und Mennoniten in die Pfalz. Das Historische Lexikon Bayerns beschreibt Karl Ludwigs Politik als eine Verbindung von Wiederaufbau, Bevölkerungsansiedlung und religiöser Toleranz.


Heidelberg wenige Jahre vor dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Von hier aus erließ Kurfürst Karl Ludwig am 4. August 1664 die Mennistenkonzession. Kupferstich von Matthäus Merian, 1645.
Heidelberg wenige Jahre vor dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Von hier aus erließ Kurfürst Karl Ludwig am 4. August 1664 die Mennistenkonzession. Kupferstich von Matthäus Merian, 1645.

Unter den Neuankömmlingen befanden sich zahlreiche Täufer aus der Schweiz. Dort wurden sie wegen ihrer Glaubensüberzeugungen weiterhin verfolgt, mit Geldstrafen belegt, eingesperrt oder ausgewiesen. Besonders ihre Ablehnung der Kindertaufe, des Eides und des Kriegsdienstes brachte sie in Konflikt mit Kirche und Obrigkeit.


In der Pfalz fanden viele von ihnen Arbeit als Pächter auf größeren Gütern. Ihre Kenntnisse in Landwirtschaft und Viehhaltung waren in dem kriegszerstörten Land willkommen. Einige ließen sich unter anderem in Kriegsheim, Ibersheim, Sembach, auf dem Weierhof und auf verschiedenen Höfen im Kraichgau nieder.


Die Kurpfalz um 1650. In das vom Dreißigjährigen Krieg schwer getroffene Gebiet kamen auch täuferische Glaubensflüchtlinge aus der Schweiz. Karte von Matthäus Merian.
Die Kurpfalz um 1650. In das vom Dreißigjährigen Krieg schwer getroffene Gebiet kamen auch täuferische Glaubensflüchtlinge aus der Schweiz. Karte von Matthäus Merian.

Gottesdienste noch immer verboten


Zunächst lebten die eingewanderten Täufer ohne gesicherten Rechtsstatus in der Kurpfalz. Ihr Aufenthalt wurde örtlich stillschweigend hingenommen, ihre Gottesdienste konnten jedoch jederzeit aufgelöst werden.


Am 2. März 1661 drang ein kurpfälzischer Beamter in eine täuferische Versammlung in Steinsfurt ein. Insgesamt wurden 53 Teilnehmer aus verschiedenen umliegenden Orten festgestellt, verhört und mit einer hohen Geldstrafe belegt. Weitere Versammlungen wurden verboten.


Dennoch kamen die Gläubigen weiterhin heimlich zusammen. Nach weiteren Geldstrafen gestattete die Obrigkeit einzelne Gottesdienste gegen Bezahlung. Diese Vorgänge zeigen, dass die Konzession von 1664 nicht plötzlich entstand, sondern das Ergebnis längerer Auseinandersetzungen und wiederholter Bitten der Täufer war. Ausführlich dargestellt wird diese Entwicklung in dem historischen Aufsatz „Die Täufer/Mennoniten im Kraichgau“.


Die Mennistenkonzession vom 4. August 1664


Am 28. Juli 1664 ordnete Karl Ludwig zunächst eine genaue Erfassung aller Mennoniten in seinem Herrschaftsgebiet an. Die Amtleute sollten feststellen, wie viele mennonitische Familien in den einzelnen Orten lebten, woher sie stammten und seit wann sie sich in der Pfalz aufhielten.


Eine Woche später folgte die eigentliche Konzession. Darin erklärte der Kurfürst, dass sich infolge des langen Krieges Menschen in seinem Land niedergelassen hätten, „die man Mennisten nennt“. Er erwähnte ausdrücklich, dass diese Menschen eigene Versammlungen hielten und sich „des Gewehrs und aller Kriegshändel“ enthielten.


Ihre übrigen religiösen Besonderheiten wollte Karl Ludwig nicht genauer untersuchen lassen. Als Grund schrieb er bemerkenswert offen, dass man vor allem Menschen und Untertanen benötige, „die das verödete Land wiederum bauen und in Stand bringen“.


Damit erkannte der Kurfürst nicht nur den wirtschaftlichen Nutzen der Mennoniten an. Er ließ auch ihre biblisch begründete Wehrlosigkeit bestehen. Gerade diese Haltung hatte die Täufer in anderen Territorien immer wieder verdächtig gemacht.


Duldung unter strengen Bedingungen


Die Konzession gewährte keine uneingeschränkte Glaubensfreiheit. Karl Ludwig erklärte ausdrücklich, die Mennoniten nur „vorerst“ und „auf gewisse beschränkte Maß“ dulden zu wollen. Die wichtigsten Bedingungen waren:


  • Sämtliche Mennoniten mussten sich bei den Behörden registrieren lassen.

  • Gottesdienste durften nur in Orten stattfinden, in denen wenigstens fünf mennonitische Hausstände lebten.

  • An einer Versammlung durften höchstens 20 Personen teilnehmen.

  • Angehörige anderer Konfessionen durften nicht zu den Gottesdiensten eingeladen werden. Damit sollte jede missionarische Wirkung verhindert werden.

  • Die Mennoniten durften nichts sagen oder tun, was als gotteslästerlich, aufrührerisch oder gegen die Obrigkeit gerichtet verstanden werden konnte.

  • Sie sollten sich des sogenannten „Wiedertaufens“ enthalten. Diese Bestimmung berührte einen Kernpunkt ihres Glaubens, denn die Mennoniten verstanden die Taufe als bewusste Entscheidung eines gläubig gewordenen Menschen.

  • Jeder mennonitische Haushaltsvorstand musste im ersten Jahr drei Gulden und anschließend jährlich sechs Gulden zusätzlich zu den gewöhnlichen Steuern zahlen. Diese Sonderabgabe wurde als „Mennisten-Recognitionsgeld“ bezeichnet.

  • Nicht registrierte Mennoniten konnten ausgewiesen werden. Auch Menschen, die ihnen heimlich Unterkunft gewährten, mussten mit einer Bestrafung rechnen.


Der vollständige Wortlaut ist in einer Transkription der Mennonitischen Forschungsstelle Weierhof auf der Seite „Ansiedlung auf dem Weierhof“ wiedergegeben.


Warum sprach der Kurfürst von „Mennisten“?


Bemerkenswert ist die Bezeichnung „Mennisten“. Die Obrigkeiten sprachen sonst gewöhnlich von „Wiedertäufern“. Dieser Ausdruck war nicht nur abwertend, sondern erinnerte auch an die alten Reichsgesetze, nach denen Täufer verfolgt und sogar mit dem Tod bestraft werden konnten.


Der Name „Mennisten“ leitete sich dagegen von Menno Simons ab. In den Niederlanden war diese Bezeichnung für friedliche Täufer bereits gebräuchlich. Indem Karl Ludwig den weniger belasteten Namen verwendete, konnte er die Mennoniten als eigene religiöse Gemeinschaft behandeln, ohne die alten Verfolgungsbestimmungen ausdrücklich aufzuheben.


Der Historiker Wolfgang Krauß bezeichnet dies in seiner Untersuchung über die Mennistenkonzession als einen wichtigen Schritt zu einem rechtlich anerkannten Bleibe- und Existenzrecht.


Keine Gleichberechtigung, aber ein sichererer Lebensraum


Aus heutiger Sicht erscheinen die Bestimmungen hart. Mennoniten mussten für ihre bloße Duldung bezahlen, durften keine öffentlichen Kirchen errichten und ihren Glauben nicht frei weitergeben. Ihre Gottesdienste fanden weiterhin in Bauernhäusern und Hofstuben statt. Auch ihre Aufenthaltsgenehmigung blieb vom Wohlwollen des jeweiligen Kurfürsten abhängig.


Die „Lehr“ auf dem Weierhof diente früher als mennonitischer Versammlungsraum. Solche schlichten Versammlungsorte erinnern daran, dass die Mennoniten zunächst keine öffentlichen Kirchen errichten durften.
Die „Lehr“ auf dem Weierhof diente früher als mennonitischer Versammlungsraum. Solche schlichten Versammlungsorte erinnern daran, dass die Mennoniten zunächst keine öffentlichen Kirchen errichten durften.

Für die damalige Zeit war die Konzession dennoch bedeutend. Der Westfälische Friede von 1648 hatte im Reich grundsätzlich nur Katholiken, Lutheraner und Reformierte als anerkannte Konfessionen berücksichtigt. Die Mennoniten standen außerhalb dieser Ordnung. Nun erhielten sie in einem bedeutenden süddeutschen Territorium erstmals ein allgemeines, wenn auch eingeschränktes Recht, zu bleiben und sich zu versammeln.


Aus der zunächst vorläufigen Duldung wurde schließlich eine dauerhafte Ansiedlung. Weitere Glaubensflüchtlinge aus der Schweiz folgten. Sie pachteten verlassene Höfe, machten verwüstete Flächen wieder urbar und trugen mit neuen Methoden in Viehhaltung, Düngung und Fruchtwechsel zum landwirtschaftlichen Wiederaufbau bei.


Die Bedeutung des 4. August 1664


Die Mennistenkonzession war kein modernes Gesetz zur Religionsfreiheit. Karl Ludwig handelte nicht allein aus Mitgefühl, sondern vor allem aus wirtschaftlicher und staatspolitischer Notwendigkeit. Die Mennoniten wurden geduldet, weil ihre Arbeitskraft gebraucht wurde. Gleichberechtigte Untertanen waren sie noch lange nicht.


Dennoch bedeutete der 4. August 1664 einen Wendepunkt. Menschen, deren Vorfahren wegen ihres Glaubens hingerichtet und vertrieben worden waren, erhielten erstmals eine begrenzte rechtliche Heimat in der Kurpfalz. Besonders bemerkenswert bleibt, dass ihre Weigerung, Waffen zu tragen und an Kriegshandlungen teilzunehmen, ausdrücklich erwähnt und hingenommen wurde.


Die heutige Mennonitenkirche in Worms-Ibersheim. Bereits um 1660 hatten täuferische Flüchtlinge aus dem Emmental das Gut Ibersheim gepachtet.
Die heutige Mennonitenkirche in Worms-Ibersheim. Bereits um 1660 hatten täuferische Flüchtlinge aus dem Emmental das Gut Ibersheim gepachtet.

Die Geschichte zeigt zugleich, wie teuer dieses Bleiberecht erkauft werden musste. Die Mennoniten durften bleiben, weil sie als friedliche, zuverlässige und tüchtige Untertanen galten. Unter schwierigen Bedingungen hielten sie an ihrem Glauben, an der Gemeinde und an der Wehrlosigkeit fest. Damit legten sie den Grundstein für mennonitische Gemeinden, die in der Pfalz und im südwestdeutschen Raum teilweise bis heute bestehen.

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