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15. März 1529: Beginn des zweiten Reichstags zu Speyer – der Weg zum Wiedertäufermandat

Reichstag in Speyer 1529
Reichstag in Speyer 1529

Am 15. März 1529 begann in Speyer der zweite Reichstag unter der Leitung Ferdinands I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. im Reich vertrat. Der Reichstag stand im Zeichen einer sich zuspitzenden Religionskrise. Drei Jahre zuvor hatte der Reichstag von 1526 den Reichsständen noch einen gewissen Spielraum im Umgang mit dem Wormser Edikt gelassen; nun sollte dieser Spielraum wieder stark eingeschränkt werden. Schon mit der Eröffnung wurde deutlich, dass die Fronten zwischen altgläubigen und reformatorisch gesinnten Ständen verhärtet waren.


Porträt Ferdinands I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (1503–1564)
Porträt Ferdinands I., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (1503–1564)

Der politische Kern des Speyerer Reichstags von 1529 war die Rückkehr zu einer schärferen Linie gegen die Reformation. Die von Ferdinand vorgelegte kaiserliche Proposition verlangte Gehorsam gegenüber den kaiserlichen Geboten und wandte sich ausdrücklich gegen „neue Sekten“. In den Beratungen setzte sich schließlich die katholische Mehrheit weitgehend durch: Die Beschlüsse von 1526 wurden faktisch zurückgenommen, weitere religiöse Neuerungen sollten verhindert und das Wormser Edikt wieder zur Richtschnur gemacht werden. Dagegen legten mehrere evangelische Fürsten am 19. und 20. April Protest ein; daraus entstand später der Name „Protestanten“.


Dom zu Speyer
Dom zu Speyer

Für die Täufer war dieser Reichstag von besonders schwerwiegender Bedeutung. Bereits im großen Ausschuss wurde ein neues Mandat gegen die von ihren Gegnern „Wiedertäufer“ genannten Täufer vorbereitet. Die Reichsversammlung stimmte dem am 17. April zu; in den Reichsabschied vom 22. April wurde dann ein ausführlicher Artikel gegen die „neue Sekte des Wiedertaufs“ aufgenommen. Einen Tag später erschien zusätzlich ein gesondertes kaiserliches Mandat, das diese Bestimmungen nochmals bekräftigte und mit dem Reichsabschied zusammen im Druck verbreitet wurde.


Der Inhalt dieses Mandats war hart. Strafmündige Täufer beiderlei Geschlechts sollten grundsätzlich mit dem Tod bestraft werden, ohne dass zuvor ein kirchliches Inquisitionsverfahren nötig war. Wer nach Belehrung widerrief, konnte in einzelnen Fällen begnadigt werden, blieb dann aber unter strenger Aufsicht. Für Anführer, Prediger, reisende Missionare, Hartnäckige und Rückfällige war dagegen keine Begnadigung vorgesehen. Selbst die Ablehnung der Kindertaufe genügte, um als Täufer behandelt zu werden. Damit wurde die Verfolgung der Täufer reichsrechtlich auf eine neue, schärfere Grundlage gestellt.


Die Gedächtniskirche zur Erinnerung an die Protestation zu Speyer
Die Gedächtniskirche zur Erinnerung an die Protestation zu Speyer

Bemerkenswert ist, dass die evangelischen Protestierenden zwar gegen die antireformatorischen Hauptbeschlüsse des Reichstags Einspruch erhoben, der Verurteilung der Wiedertaufe aber ausdrücklich zustimmten. Gerade darin zeigt sich die doppelte Bedeutung von Speyer 1529: Der Reichstag gilt einerseits als Geburtsstunde des Protestantismus, andererseits wurde dort mit Zustimmung von Katholiken und Lutheranern eines der wichtigsten Verfolgungsinstrumente gegen die Täufer geschaffen. Für die spätere täuferisch-mennonitische Geschichte war Speyer deshalb ein Wendepunkt von großer Tragweite.


Quellen:

  • Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., Bd. 7, Teilbd. 2, bearb. von Johannes Kühn, Göttingen 1963. Maßgebliche Edition zum Reichstag von Speyer 1529.

  • Christopher Voigt-Goy, Speyerer Reichsabschied (22. April 1529) und Protestation (20. April 1529), in: Europäische Religionsfrieden Digital / TU Darmstadt.

  • Eike Wolgast, Reichstage, in: MennLex V, Abschnitt zum zweiten Reichstag zu Speyer und zum Täufermandat.

  • Mennonite Roots / Täuferspuren Rheinland-Pfalz, Das Täufermandat auf dem Reichstag zu Speyer 1529.

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