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11. März 1827: Preußen befreit Mennoniten von der Eidespflicht


Am 11. März 1827 erließ der preußische Staat eine für die Mennoniten bedeutsame Verordnung: „wegen der von den Mennoniten statt des Eides abzugebenden Versicherungen“. Darin wurde festgelegt, dass Mennoniten wegen ihrer Religionsgrundsätze von der förmlichen Eidesleistung befreit werden sollten. Damit erkannte Preußen offiziell an, dass diese Glaubensgemeinschaft aus Gewissensgründen keinen gewöhnlichen Eid schwören konnte.


Der Hintergrund lag im mennonitischen Glaubensverständnis. Seit der Täuferzeit beriefen sich Mennoniten auf Jesu Worte in Matthäus 5 und auf Jakobus 5,12: Ein Christ solle wahrhaftig reden, ohne seine Aussage durch einen Eid zu bekräftigen. Die Ablehnung des Eides gehörte deshalb seit dem 16. Jahrhundert zu den prägenden Merkmalen täuferisch-mennonitischer Glaubenspraxis.


Die preußische Verordnung schuf dafür eine rechtliche Lösung. Musste ein Mennonit vor Gericht aussagen, als Partei einen Eid leisten oder ein Amt übernehmen, so konnte er statt des Eides eine feierliche Versicherung mit Handschlag abgeben. Diese Erklärung hatte ausdrücklich dieselbe rechtliche Wirkung wie ein Eid. Zugleich verlangte der Staat einen Nachweis der Zugehörigkeit zur mennonitischen Gemeinde durch Älteste oder Gemeindevorsteher. Wer eine solche Versicherung missbrauchte, sollte wie bei einem falschen Eid bestraft werden.


Damit war der 11. März 1827 ein wichtiger Schritt in der Rechtsgeschichte der Mennoniten in Preußen. Die Verordnung brachte noch keine volle Gleichstellung, wohl aber eine staatlich anerkannte Gewissensausnahme. Für viele Mennoniten bedeutete das eine spürbare Erleichterung im Alltag zwischen Glaube, Gericht und Obrigkeit. In GAMEO wird diese Entwicklung ausdrücklich als Teil jener deutschen Regelungen genannt, durch die mennonitische Versicherungen dem Eid gleichgestellt wurden; für Preußen wird dabei das Jahr 1827 genannt.


Quellen

  1. Verordnung wegen der von den Mennoniten statt des Eides abzugebenden Versicherungen vom 11.03.1827, historische Gesetzesfassung / Rechtsnachweis.

  2. GAMEO, „Oath“ – Überblick zur täuferisch-mennonitischen Ablehnung des Eides.

  3. MennLex, „Eid“ – Einordnung des Eides bei Täufern und Mennoniten.

  4. GAMEO, „Germany“ – Hinweis auf die Regelung für Preußen im Jahr 1827.

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