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05. März 1871 – Gespräch am Gartentor: Mennonitische Delegierte treffen Zar Alexander II.

Gartentor zur Sommerresidenz des Zaren in St. Petersburg
Gartentor zur Sommerresidenz des Zaren in St. Petersburg

Anfang 1871 ging durch die mennonitischen Kolonien im Süden des Russischen Reiches ein Alarmruf: In der Hauptstadt werde über die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht gesprochen. Für viele Mennoniten war das mehr als eine Verwaltungsreform – es berührte den Kern ihres Glaubensverständnisses, nämlich die Wehrlosigkeit und damit die Frage, ob der Staat von ihnen Pflichten verlangen könnte, „die mit ihrem Gewissen nicht zu vereinigen waren“.


Wer waren die Delegierten?


Aus gemeinsamen Beratungen der geistlichen und weltlichen Vorstände entstand der Entschluss, eine Deputation nach St. Petersburg zu senden – möglichst bis „an Seine Majestät Zar Alexander II.“.


Heinrich Epp nennt die Bevollmächtigten namentlich:

Aus Chortitza (Chortitz):

  • Gerhard Dyck, Kirchenältester

  • Heinrich Epp, Kirchenlehrer

Aus der Molotschna:

  • Leonhard Sudermann, Ältester

  • Peter Görtz (Görz), Kirchenlehrer

  • Franz Isaak, Kirchenlehrer

  • Hermann Janzen, Gebietsschreiber


Die Chortitzer Abgeordneten traten ihre Reise am 16. Februar 1871 an und erreichten St. Petersburg am 24. Februar.


Ihr Anliegen: Gewissensfreiheit und Befreiung vom Waffendienst


Das zentrale Anliegen war die Sicherung der Glaubens- und Gewissensfreiheit angesichts des befürchteten Wehrgesetzes. Die Delegierten wollten erreichen, dass die seit der Ansiedlungszeit anerkannten Privilegien (insbesondere die Befreiung vom Kriegsdienst) nicht aufgehoben würden.


In St. Petersburg gingen sie zunächst den „offiziellen“ Weg: Auf Vermittlung des Präsidenten des Odessaer Fürsorge-Komitees (Ettinger) erhielten sie eine Audienz beim Reichsdomänenminister Alexander A. Zelenoj (bei Epp: „Selenoi“). Dort übergaben sie eine russisch abgefasste Bittschrift. Gleichzeitig wurde ihnen signalisiert, dass eine direkte Audienz beim Kaiser „jetzt noch“ nicht als zeitgemäß gelte.


In den Gesprächen zeigt sich auch, worum gerungen wurde: Aus Behördenkreisen wurde sinngemäß angedeutet, man könne doch Sanitätsdienst leisten; die Delegierten hielten dagegen, dass es ein Unterschied sei, ob ein Dienst freiwillig geschieht oder durch Aushebung erzwungen wird – und dass gerade dieser Zwang das Gewissen bindet.


Am 2. März 1871 legten die Delegierten zudem eine Art gemeinsame Erklärung/Bitte vor (bei Epp im Wortlaut überliefert) und unterschrieben sie – erneut mit dem Kernanliegen, dass sie in Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht beeinträchtigt werden mögen. Unterzeichnet ist sie genau mit den Namen der Delegation: Dyck und Sudermann (Älteste), Isaak, Görz und Epp (Kirchenlehrer) sowie Janzen (Gemeindeglied).


Die Begegnung am Sommergarten


Weil der formelle Zugang zum Zaren versperrt blieb, suchten die Delegierten schließlich wenigstens den Moment, den Herrscher zu sehen – und womöglich doch noch ein Wort anbringen zu können. Sie gingen zum Sommergarten (Letny Sad), wo Alexander II. nachmittags zu promenieren pflegte, und stellten sich mit vielen anderen am Tor auf.


Epp schildert, wie der wachhabende Offizier mehrfach fragte, ob man eine Bittschrift überreichen wolle; erst als die Delegierten versicherten, den Kaiser „nur sehen“ zu wollen, ließ man sie stehen. Als Alexander II. zurückkehrte, kam es zur kurzen, aber erinnerungsstarken Ansprache: Der Zar wandte sich „ganz unerwartet“ an die mennonitischen Deputierten und fragte, ob sie aus Taurien seien. Franz Isaak antwortete (er stand „zunächst“): aus dem taurischen Gouvernement. Dann: „Sie sind Mennoniten?“ – „Ja.“ Schließlich die Kernfrage: „Warum sind sie hergekommen?“ Die Antwort der Delegierten fasst ihr Anliegen in einem Satz zusammen:


„Wegen des neuen Wehrgesetzes, weil wir fürchteten, ob wir auch unsere Religionsfreiheit verlieren könnten.“


Der Zar reagierte knapp („Ah!“) und fuhr davon.


Zar Alexander II
Zar Alexander II

In manchen mennonitischen Gedenklisten wird für diese Begegnung ein konkreter Tag wie der 5. März 1871 geführt; Epps Bericht selbst datiert die Szene nicht taggenau, verortet sie aber klar in den ersten Märztagen 1871 – unmittelbar nach dem 2. März. Die Überlieferung nennt auch nicht konkret das Gartentor, an welchem das Gespräch stattgefunden hat.


Bedeutung und Folgen


Äußerlich war das nur ein kurzer Wortwechsel am Gartentor – doch er zeigt, wie existenziell die Wehrfrage war und wie ernst die Delegierten versuchten, ihre Anliegen staatstreu, respektvoll und zugleich standhaft zu vertreten. In den folgenden Jahren eskalierte die Frage politisch: 1874 wurde im Reich tatsächlich ein System allgemeiner Wehrpflicht eingeführt. Gerade in diesem Umfeld wurde später für Mennoniten eine Form des Ersatzdienstes (Forsteidienst/Forestry Service) zum zentralen Ausweg, um Gewissensüberzeugung und Staatsanforderungen irgendwie zu vereinbaren.


Quellen

  • Heinrich Epp: Die Chortitzaer Mennoniten (1889), Abschnitt „Die Mennoniten und die allgemeine Wehrpflicht“ (Reise, Namen, Bittschrift, Sommergarten-Szene, Unterschriften vom 2. März 1871).

  • GAMEO: „Alexander II …“ (Einordnung der Wehrfrage 1871–1874) und „Forsteidienst“ (Ersatzdienst).

  • Presidential Library (prlib.ru): Manifest zur Wehrpflicht (1/13 Jan. 1874).

YIVO Encyclopedia: Einordnung der Reformen und des 1874er Statuts zur allgemeinen Wehrpflicht.

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