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04. Januar 1528: Karl V. lässt erstes Mandat gegen die Täufer verkünden


Mandat gegen die Täufer vom 23 April 1529 (Erneurung des Mandates vom 04. Januar 1528)
Mandat gegen die Täufer vom 23 April 1529 (Erneurung des Mandates vom 04. Januar 1528)

Am 4. Januar 1528 reagierte das Heilige Römische Reich erstmals mit einem reichsweiten Mandat auf die junge Täuferbewegung. Das Schriftstück ging im Namen Kaiser Karls V. aus und wurde in Speyer durch das Reichsregiment erlassen, also jenes Regierungsorgan, das in Phasen kaiserlicher Abwesenheit Reichsgeschäfte führte.


Karl V
Karl V

Eine Bewegung, die schneller wuchs als die Obrigkeit reagieren konnte


Nur drei Jahre zuvor hatte in Zürich eine Bibelstudiengruppe um Conrad Grebel, Felix Manz und andere die Kindertaufe verworfen und stattdessen die Taufe auf persönliches Glaubensbekenntnis praktiziert. Von dort aus verbreiteten sich verschiedene täuferische Strömungen rasch in Süddeutschland, Österreich, im Elsass und weiter. Gleichzeitig war Europa nach Bauernkrieg (1524/25) und frühen reformatorischen Umbrüchen politisch extrem nervös: Alles, was nach „Unordnung“ roch, wurde leicht als Sicherheitsrisiko gelesen.



Viele Täufer betonten zwar gerade Friedfertigkeit und Gewissensfreiheit – doch in den Augen zahlreicher Räte, Fürsten und kirchlicher Autoritäten stand das Täufertum für etwas anderes: für Auflehnung, für den Bruch mit religiösen und sozialen Bindungen, für eine „Gegenöffentlichkeit“ von Laienpredigern und wandernden Boten.


Der Kernvorwurf im Mandat: „Wiedertaufe“ als Angriff auf Ordnung und Obrigkeit


Das Mandat vom 4. Januar 1528 ist in seiner Logik typisch für die Zeit: Es nimmt die „Wiedertaufe“ nicht nur als theologischen Irrtum wahr, sondern deutet sie als politisches Programm. In einer Formulierung, die Zeitgenossen prägte, heißt es sinngemäß, die Täufer seien darauf aus, „alle Obrigkeit“, die öffentliche Ruhe, Ordnungen und die „policei“ (also Gemeinwesen/öffentliche Ordnung) zu unterdrücken und zu verwüsten.


Genau hier liegt der historische Schlüssel: Wer die Kindertaufe ablehnte, stellte – aus Sicht der Obrigkeit – nicht nur ein Sakrament in Frage, sondern den Mechanismus, mit dem Menschen von Geburt an religiös und sozial eingebunden wurden. In einer Welt, in der Religion, Recht und Zugehörigkeit eng verflochten waren, konnte das als Angriff auf die Fundamente des Gemeinwesens erscheinen.


Was verlangte das Reich konkret?


Nach der Darstellung der Forschung gilt das Mandat von 1528 als reichsweiter Auftakt: Alle Reichsstände wurden aufgefordert, gegen Täufer vorzugehen. In der Begründung wird die Bewegung als gefährliche „Sekte“ markiert, die unter dem Vorwand der Taufe Ordnung und Herrschaft abschaffen wolle.


Zur Strafpraxis ist wichtig zu unterscheiden:

  • 1528 setzte eine harte Linie und eröffnete die Bahn für schwerste Strafen (bis hin zur Todesstrafe als „rechtlich“ begründbarer Sanktion), war aber noch nicht die ausführliche reichsgesetzliche „Endfassung“.

  • 1529 wurde diese Linie auf dem Reichstag zu Speyer zur Reichsrechtsnorm verdichtet und deutlich schärfer formuliert.


Von 1528 zu 1529: Der Weg zur reichsweiten Todesdrohung


Der Reichstag zu Speyer 1529 machte die Antitäuferpolitik endgültig „reichsfähig“. Dabei ist bemerkenswert: Auch evangelische Reichsstände stimmten den Bestimmungen gegen Täufer ausdrücklich zu – nicht zuletzt, um sich selbst vom Vorwurf des Aufruhrs abzugrenzen und politisch handlungsfähig zu bleiben.


Königliches Siegel
Königliches Siegel

Zeitgenössisch bedeutete das: Täufer wurden nicht nur lokal verfolgt, sondern konnten über Territorien hinweg als „vogelfrei“ gelten. Damit war die Täuferfrage eines der seltenen Themen, bei denen konfessionelle Gegner (altgläubig und evangelisch) im Reich über längere Zeit vergleichsweise geschlossen handelten.


Folgen für die Täufer: Verfolgung, Flucht, neue Identität


Für die Täufergemeinden hatte das Mandat von 1528 – und erst recht seine reichsrechtliche Verschärfung 1529 – gravierende Folgen:

  1. Kriminalisierung des Glaubensvollzugs: Nicht nur Predigt und Versammlung, schon der Taufakt selbst wurde zum Beweis einer „staatsgefährdenden“ Haltung.

  2. Zunahme von Festnahmen und Hinrichtungen: In vielen Regionen wurden Täuferprozesse nun mit dem Rückenwind reichsweiter Normen geführt.

  3. Migration und Untergrund: Gemeinden wichen aus, zogen weiter, trafen sich heimlich – ein Muster, das täuferische Gruppen (später Mennoniten, Hutterer u. a.) über Generationen prägte.

  4. Schärfung täuferischer Grundsätze: Unter Druck wurden Bekenntnisse, Gemeindeordnungen und Disziplin wichtiger. Gerade die Abgrenzung von Gewalt und Aufruhr bekam existenzielle Bedeutung – nicht nur theologisch, sondern als Schutzargument gegenüber der Obrigkeit.


Einordnung: Warum ist der 4. Januar 1528 so bedeutsam?


Der 4. Januar 1528 markiert einen Wendepunkt, weil hier die Reichsebene zum ersten Mal deutlich signalisiert: Das Täufertum ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine Gefahr, die das Reich als Ganzes zu bekämpfen meint.

Gleichzeitig zeigt dieses Mandat, wie sehr die frühe Neuzeit religiöse Abweichung mit politischer Bedrohung verknüpfen konnte. Dass Täufer von vielen Behörden pauschal als „aufrührerisch“ gelesen wurden, hatte reale historische Gründe (z. B. allgemeine Unruhen der Zeit) – führte aber auch dazu, dass friedliche Gruppen mit in den Strudel einer repressiven Sicherheitspolitik gerieten.


Quellen

  • Karl V. (Heiliges Römisches Reich, Kaiser), Urkunde („Kaiser Karl V. erneuert das am 4. Januar 1528 erlassene Mandat gegen die Wiedertäufer …“), Speyer, 23. April 1529, Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 36 (Sammlung Lehmann – digital), DOI: 10.11588/diglit.9351, URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-93515 (Zugriff: 3. Januar 2026)

  • MennLex (Mennonitisches Lexikon Online), Artikel „Reichstage“: zum Mandat des Reichsregiments vom 4. Januar 1528 in Speyer.

  • Hermann Ehmer (2018): Aufsatz/PDF zur Wiedertäuferbewegung (mit Zitaten und Einordnung des Mandats von 1528 und der Speyerer Regelung 1529).

  • GAMEO (Global Anabaptist Mennonite Encyclopedia Online), „Diet of Speyer (1529)“: zur Bestätigung/Verrechtlichung der Linie von 1528.

  • Wikipedia (Überblick): „Wiedertäufermandat“ (als Einstieg, mit Hinweisen auf Forschung und Reichstagsakten).

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