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22. Januar 1710 Brief des holländischen Gesandten über Situation der Mennoniten





Der kurze Bericht eines holländischen Gesandten in Bern aus dem Jahr 1710 wirkt wie ein Fenster in eine Zeit, in der die Obrigkeiten mancher reformierter Orte die Täufer (Mennoniten) nicht nur als religiöse Abweichler sahen, sondern als Staatsrisiko. Der Brief benennt Namen, Mechanismen und eine erschreckende Logik: Jagd, Denunziation, Haft, Deportation – und das alles, während in den Niederlanden Mennoniten längst als verlässliche Bürger galten und sich diplomatisch für bedrängte Glaubensgeschwister einsetzten.


Die Quelle: „seit Willading Schultheiß geworden ist …“


Der Gesandte beschreibt, dass sich die Lage spürbar verschärft habe, seit ein Willading Schultheiß/Bürgermeister geworden sei. In Bern ist dafür besonders Johann Friedrich von Willading greifbar, der als Schultheiß zu den führenden Köpfen des bernischen Regiments zählte.


Im Zentrum steht die Beobachtung, dass nicht nur staatliche Stellen, sondern auch ein Teil der Geistlichkeit die Repression befeuerte – bis hin zur offenen Rede von Hinrichtungen. Der Brief hält außerdem fest, dass Bern sich bei Zürich erkundigt habe, wie man die Täufer „los geworden“ sei, und dass Zürich angeblich mit drastischen Maßnahmen antwortete.


Ausschnitt aus dem Brief an die holländischen Mennoniten


„Ich habe mit Mitleid gehört, daß die sogenannten Mennoniten so hart verfolgt werden, wie es seit Jahren nicht der Fall war und das, seit einer namens Willading Schultheiß oder Bürgermeister geworden ist, der ein gottloser Mann und aller Frommen Feind ist. Indessen sind auch noch einige gute Männer im Rat, die diese Verfolgung nicht haben billigen wollen. Dagegen aber haben die Geistlichen den Schultheiß kräftig unterstützt, auch hat einer von den gottlosen Prädikanten sich nicht geschämt, zu ihm zu sagen, man solle einigen den Kopf abschlagen, so würden die anderen wohl anderen Sinnes werden.

Unterdessen hat der Rat an die Stadt Zürich geschrieben, um zu vernehmen, wie sie die Mennoniten los geworden seien, worauf sie geantwortet haben, sie haben einige töten lassen, darauf habe man so viel, als man bekommen konnte, ins Gefängnis geworfen, einige von da nach Frankreich in den Krieg geführt, andere auf die Galeeren verkauft und anderen habe man das Land verboten und sie ausgejagt.

Von diesen letzteren sind einige wieder zurückgekommen, die nun ihren Verfolgern Anlaß gegeben haben, ihre Wut gegen sie loszulassen, indem sie sie nun stärker verfolgten und auf alle erdenkliche Manier sie aufgesucht und in harte Gefangenschaft geworfen haben. Den Angebern gaben sie Geld dafür, wodurch eine ziemliche Anzahl in das Gefängnis gekommen ist, wie viel und wer, das habe ich in Kürze der Zeit nicht in Erfahrung bringen können, hoffe aber baldigst mehr berichten zu können...

Inzwischen sind sie unter schweren Verfolgungen sehr geduldig, erbauen einander, auch haben sich ihre Freunde durch die Verfolgung stark vermehrt. Man hat noch erst seit Monatsfrist zwei der besten Lehrer erwischt, die man vorher nicht bekommen konnte, bis daß zwei Gefangene, die wegen Diebstahls und anderer Übeltaten gefangen saßen, sich verpflichtet haben, sie zur Haft zu bringen, wenn man sie frei ließe. Dieses schlechte Vorhaben ist ihnen geglückt, indem sie diese zwei guten Männer eingeliefert haben, worauf man ihnen 200 Speziesthaler gegeben hat zum Dank oder als ungerechten Lohn. Daß aber einige in der Gefangenschaft gestorben seien, das habe ich bis jetzt nicht vernehmen können."


Was 1710 „auf dem Spiel“ stand: Wehrpflicht, Staatsordnung, Loyalität


Warum diese Härte? Zeitgenössische Behörden begründeten ihr Vorgehen oft weniger dogmatisch als politisch: Täufer lehnten (je nach Ausprägung) Eidleistung und Kriegsdienst ab – in einem Staatswesen, das stark auf Bürgerpflichten und militärische Bereitschaft setzte, galt das als gefährlich. Genau dieses Denken wird in zeitgenössischen Darstellungen der diplomatischen Auseinandersetzungen um 1710/1711 deutlich: Der „militärische Gesichtspunkt“ wird als vorrangig beschrieben, und die Täufer gelten als mit der Staatsverfassung unvereinbar, weil sie die Pflicht zur Landesverteidigung nicht mittragen.


Denunziation als System: „Täuferjäger“, Kopfgeld, Spitzel


Der Brief nennt ausdrücklich bezahlte Angeber und berichtet von Geldzahlungen als „Lohn“. Solche Methoden passen in ein Muster, das für Bern (und teilweise auch andere Orte) belegt ist: Die Regierung setzte zeitweise auf Spitzel und Täuferjäger, die für Verhaftungen belohnt wurden. Das erklärt auch, warum der Gesandte von einer „ziemlichen Anzahl“ Inhaftierter spricht, ohne bereits alle Namen zu kennen: Wer Menschen im Geheimen aufspürt und über Informanten-Netzwerke einsammelt, erzeugt genau diese Unübersichtlichkeit.


„Galeeren verkauft“ – war das nur Rhetorik?


Der Brief (bzw. der in Zürich erfragte „Erfahrungsbericht“) enthält die drastische Formulierung, man habe Täufer auf Galeeren verkauft. Das klingt unglaublich – ist aber nicht aus der Luft gegriffen: Für Zürich ist der Verkauf eines Täufers als Galeerensklave für das Jahr 1613 dokumentiert; zudem wird die Praxis erwähnt, „halsstarrige“ Täufer durch Haft, Brandmarkung, Beschlagnahme und Ausweisung zu brechen. Der Brief von 1710 greift also eine Strafwirklichkeit auf, die im 16./17. Jahrhundert bereits existierte und im kollektiven Gedächtnis der Obrigkeiten als „abschreckendes Rezept“ weiterlebte.


Die niederländische Perspektive: Hilfe, Diplomatie – und ein Gesandter namens Runckel


Besonders wertvoll ist, dass wir die Gegenseite ebenfalls gut fassen können: In einer älteren, quellenbasierten Darstellung zur bernischen Täufergeschichte wird beschrieben, wie die niederländischen Staatsbehörden ihren Gesandten Johann Ludwig Runckel in Bern beauftragten, auf ein Ende der harten Verfahren hinzuwirken – oder wenigstens eine Frist, damit Betroffene ihr Eigentum verkaufen und geordnet auswandern könnten.


Runckel schreibt aus Bern (12. Juli 1710) zudem eine bemerkenswerte Diagnose: Viele im Regiment wüssten gar nicht genau, worin der Unterschied zwischen Mennoniten und den Münsteraner „Wiedertäufern“ bestehe – glaubten aber „blindlings“ den Vorwürfen der Gegner. Als mögliches Gegenmittel schlägt er vor, Schriften und Glaubensartikel der Mennoniten ins Hochdeutsche zu übersetzen und diskret zu verbreiten, damit man sich selbst ein Urteil bilden könne. Das ist historisch spannend, weil es zeigt: Die Verfolgung lebte nicht nur von Machtpolitik, sondern auch von Unwissen, Gerüchten und dem Schreckbild „Münster“.


Auswege und Folgen: Emigration – und ein Angebot aus Preußen


Die Ereignisse um 1710 stehen in einer Phase, in der viele schweizerische Täuferfamilien ausweichen mussten: in Nachbargebiete, in die Pfalz, teils weiter Richtung Niederlande. In den zeitgenössisch referierten Nachrichten taucht sogar die Meldung auf, der König von Preußen habe geschrieben, er wolle alle schweizerischen Taufgesinnten aufnehmen und ihnen Möglichkeiten zum Unterhalt geben. Ob einzelne Familien diesen Weg dann tatsächlich gingen, hängt stark von Region, Besitz, Netzwerken und Aufnahmebedingungen ab – aber das Signal ist klar: Europaweit wurde die „Täuferfrage“ als politisch-humanitäres Thema wahrgenommen.


Quellen

  • Buch "Weltweite Bruderschaft" von Horst Gerlach

  • Ernst Müller: Geschichte der bernischen Täufer (Frauenfeld, 1895), Digitalisat e-rara (Abschnitte zu 1710/1711, Runckel, niederländische Intervention, Prussia-Hinweis).

  • Historisches Lexikon der Schweiz (HLS): Artikel „Willading, Johann Friedrich“.

  • „Bemerkungen zur Reformation in Zürich“ (PDF; Hinweis auf dokumentierten Galeerenverkauf 1613 und Repressionspraxis).

  • Swiss-cath.ch: Hintergrund zur Täuferverfolgung in der Schweiz (Spitzel/Täuferjäger, Kopfgeld, spätere Galeerenstrafe u.a.).

Brief des holländischen Gesandten zu Bern im Jahr 1710


Informationen entnommen aus dem Buch "Weltweite Bruderschaft" von Horst Gerlach

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