17. Dezember 1801: Landkauf gegen Kantonpflicht: Gewissenskonflikt bei Mennoniten
- Redaktion

- 17. Dez.
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Aktualisiert: vor 7 Tagen

Am 17. Dezember 1801 erließ Friedrich Wilhelm III. eine Deklaration zum Edikt von 1789 (und zum Kantons-Reglement von 1792) über die Befugnis der Mennoniten, Grundstücke zu erwerben. Damit wurde ein Grundproblem zugespitzt: wirtschaftliche Existenz (Land) wurde faktisch an die Frage geknüpft, ob Mennoniten sich der Kantonpflicht (militärischer Dienst im preußischen System) unterwerfen.
Der Gewissenskonflikt: Wehrlosigkeit gegenüber Staatsforderung
Für die Mennoniten war die Frage der Wehrlosigkeit keine „private Angelegenheit“, sondern ein Glaubensgrundsatz: Waffen- und Kriegsdienst zu leisten galt als nicht vereinbar mit dem eigenen Bekenntnis. Genau hier entstand der innere Konflikt:
Militärdienst annehmen bedeutete für viele, gegen das eigene Gewissen zu handeln.
Militärdienst verweigern führte aber zu einschneidenden Folgen – besonders beim Landbesitz: Wer kein Land erwerben oder erweitern durfte, verlor langfristig die wirtschaftliche Grundlage für die nächste Generation.

Von den Mennoniten damals wurde dieser Druck auch als Angriff auf die Religionsfreiheit empfunden: Der Älteste Heinrich Donner notierte in seinem Tagebuch, die Maßnahmen würden den Mennoniten ihre „Religionsfreiheit“ rauben.

Zusammenhang zur Auswanderung nach Russland
Gerade weil Landfragen in West- und Ostpreußen bei wachsenden Familien schnell existenziell wurden, wirkte die Politik von 1801 wie ein „Hebel“: Sie verschärfte die Lage für diejenigen, die aus Glaubensgründen nicht dienen konnten. Ein späterer Gemeindebericht fasst die Logik sehr klar zusammen: Erweiterung oder Neuerwerb von Land sei den Mennoniten „laut Deklaration von 1801“ nicht erlaubt gewesen, weil sie sich „ihren Glaubensgrundsätzen nach, der Kantonpflichtigkeit nicht unterwerfen konnten“ – und dadurch seien sie in bedrängte Umstände geraten.

Russland erschien vielen als reale Alternative, weil dort (im Zuge der Kolonistenanwerbung seit Katharina II.) Privilegien in Aussicht standen, die genau diesen Gewissenspunkt berührten: Religionsfreiheit und Befreiung vom Militärdienst (neben Land, Sprache, Schulen usw.).
In der Forschung wird entsprechend beschrieben, dass auf den obrigkeitlichen Druck in Preußen eine Auswanderung folgte, die u. a. zur Gründung der Molotschna-Kolonie beitrug; zugleich wird genannt, dass die Deklaration von 1801 später (1803) widerrufen wurde.
Quellen:




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