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AutorenbildKlaus Klaassen

14. September 1848 Mennonitische Petition an Frankfurter Nationalversammlung




Die Mennoniten im Weichselraum und in Baden sahen in den Beschlüssen der Frankfurter Nationalversammlung eine Bedrohung für ihre Glaubensfreiheit. Beide Gruppen schickten daher Petitionen nach Frankfurt ab.


Sie distanzierten sich ausdrücklich von Beckeraths Verständnis vom Mennonitentum, nicht aber von der Zugehörigkeit zur Deutschen Nation.


Die Weichsel-Mennoniten richteten ihre Petition vom 14.9.1848 an ihre „deutschen Brüder" in der Nationalversammlung.


Gegenüber Beckerath haben sie angemerkt, dass ihre Gemeinden bei weitem die Mehrzahl der Mennoniten im Deutschen Reich darstellten.


Trotz ihrer Anerkennung der Abgeordneten der Nationalversammlung als Brüder war dieses Zugehörigkeitsgefühl nicht bedingungslos. Wenn „die religiöse Überzeugung einer Gemeinschaft dem Zwange des bürgerlichen Gesetzes untergeordnet" wäre, würde „ein großer Theil unserer Brüder, und unter diesen vorzugsweise wohlhabende, durch ihren Fleiß und ihre Einsicht geachtete, lieber von ihrem ihnen teuer gewordenen Eigentum scheiden und eine neue Heimat außer Deutschland aufsuchen.


Weil die Formulierung dieser Petition ähnlich wie Martens Rede die Schwerpunkte auf eine neue Auswanderung nach Russland und den Wohlstand der Mennoniten legt, ist es anzunehmen, dass entweder die Mennoniten Martens' Rede in den gedruckten stenografischen Berichten gelesen haben, oder aber dass sie schon vorher mit ihm in Kontakt waren.


Auf jeden Fall ist die Idee der Auswanderung schon 1848 klar zu erkennen und zwar vordergründig wegen der Bedrohung der Aufhebung der Wehrfreiheit für die Mennoniten.


Informationen aus dem Buch " Vorübergehende Heimat " von Herausgeber Viktor Fast

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