06. Juli 1415 Hinrichtung von Jan Hus
- Redaktion

- 6. Juli
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Am 6. Juli 1415 wurde Jan Hus in Konstanz als Ketzer verurteilt und hingerichtet. Die Entscheidung fiel während des Konstanzer Konzils, das seit 1414 tagte. Hus war nach Konstanz gereist, um sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Doch aus der erhofften Verteidigung wurde ein Prozess, der mit seinem Tod endete.
Die Verhaftung in Konstanz
Jan Hus kam im November 1414 nach Konstanz. Er reiste nicht heimlich, sondern mit der Erwartung, seine Lehre vor dem Konzil erklären zu können. König Sigismund hatte ihm einen Geleitbrief zugesichert. Auch Papst Johannes XXIII. hatte Schutz zugesagt. Dennoch wurde Hus schon wenige Wochen nach seiner Ankunft gefangen genommen. Seine Gegner sahen in seiner Lehre eine Gefahr für die kirchliche Ordnung. Besonders sein Verständnis von der Kirche und seine Nähe zu John Wyclif standen im Mittelpunkt der Anklage.
Zunächst wurde Hus nicht öffentlich verhandelt, sondern in Haft gehalten und durch eine Kommission geprüft. Diese untersuchte seine Schriften und suchte nach Aussagen, die als Irrlehre verurteilt werden konnten. Damit war der Prozess von Anfang an nicht nur eine theologische Prüfung, sondern auch ein Machtkampf um die Frage, wer über Wahrheit, Kirche und Gewissen entscheiden dürfe.
Haft und Verhöre
Während seiner Haft wurde Hus wiederholt verhört. Zunächst fanden die Befragungen im Gefängnis statt. Später kam es zu öffentlichen Anhörungen im Konstanzer Münster. Die Konzilsväter wollten erreichen, dass Hus seine Aussagen widerrief. Dabei ging es besonders um sein Kirchenverständnis und um seine Haltung zu den Lehren Wyclifs.
Hus blieb standhaft. Er war bereit, sich belehren zu lassen, wenn man ihm aus der Heiligen Schrift einen Irrtum nachweisen könnte. Einen allgemeinen Widerruf lehnte er jedoch ab. Er wollte nicht Aussagen abschwören, die er nach seiner Überzeugung nicht gelehrt hatte oder die ihm nicht als falsch bewiesen worden waren.
Über den Prozess gegen Jan Hus gibt es eine wichtige zeitgenössische Quelle: die „Relatio de M. Iohanne Hus“ des Petrus von Mladoňovice. Dieser Bericht gilt als Quelle von hohem Wert, weil Petrus am Konzil teilnahm und über den Prozess berichtete.
Das Urteil am 6. Juli 1415
Am 6. Juli 1415 wurde Jan Hus vor der Konzilsversammlung verurteilt. Nach dem Urteil folgte die sogenannte Degradation: Hus wurde aus dem geistlichen Stand ausgestoßen. Damit übergab ihn das Konzil der weltlichen Gewalt. Vor der Hinrichtung wurde ihm eine Papierkrone aufgesetzt, die ihn öffentlich als Ketzer kennzeichnen sollte.
Auch jetzt wurde Hus noch einmal zum Widerruf aufgefordert. Doch er blieb bei seiner Haltung. Für ihn stand fest: Er durfte nicht gegen sein Gewissen handeln, solange ihm kein Irrtum aus Gottes Wort nachgewiesen worden war.
Die Hinrichtung
Nach der Verurteilung wurde Jan Hus zur Hinrichtungsstätte geführt. Dort wurde er am Nachmittag des 6. Juli 1415 verbrannt. Der heutige Hussenstein in Konstanz erinnert an den Ort, an dem Jan Hus 1415 und später Hieronymus von Prag 1416 hingerichtet wurden.
Mit der Hinrichtung wollte das Konzil Hus und seine Lehre endgültig zum Schweigen bringen. Auch seine Asche wurde verstreut, damit keine Verehrungsstätte entstehen konnte. Doch sein Tod blieb nicht ohne Wirkung. Gerade seine Weigerung, gegen sein Gewissen zu widerrufen, machte ihn zu einem der bekanntesten Glaubenszeugen des späten Mittelalters.
Bedeutung
Jan Hus war kein Täufer und kein Mennonit. Dennoch berührt seine Geschichte auch Christen, die den Gehorsam gegenüber Gottes Wort höher achten als menschliche Macht. Seine Hinrichtung zeigt, wie gefährlich es werden kann, wenn kirchliche Macht sich über Schrift und Gewissen erhebt.
Der 6. Juli 1415 erinnert deshalb nicht nur an einen dunklen Tag der Kirchengeschichte. Er erinnert auch an einen Mann, der lieber sterben wollte, als bewusst gegen die erkannte Wahrheit zu handeln.

Quellen:
Konzilstadt Konstanz: Prozess gegen Jan Hus auf dem Konstanzer Konzil.
Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters: „Relatio de M. Iohanne Hus“.
Konstanz Tourismus: Hussenstein als Gedenkort.




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