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25. September 1555 Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und seine Bedeutung für die Täufer

Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I.
Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I.

Am 25. September 1555 wurde im Reichstag zu Augsburg der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden geschlossen. Er gilt als Meilenstein der europäischen Religionsgeschichte, weil er erstmals eine rechtlich abgesicherte Koexistenz zweier Konfessionen innerhalb des Heiligen Römischen Reiches schuf. Für die Täuferbewegung brachte er jedoch keine Anerkennung, sondern im Gegenteil eine Bestätigung ihrer rechtlichen Ausgrenzung.


Täuferbewegung im Vorfeld


Seit den frühen 1520er-Jahren hatten sich die Täufer – oft auch „Wiedertäufer“ genannt – in verschiedenen Regionen des Reiches verbreitet. Sie lehnten die Kindertaufe ab, praktizierten die Gläubigentaufe, forderten eine strikte Nachfolge Jesu, Gewaltlosigkeit und Trennung von Kirche und Staat. Damit stellten sie nicht nur die kirchliche Ordnung, sondern auch die politischen Grundlagen des Reiches infrage, das auf einer engen Verbindung von Religion und Herrschaft beruhte.


Die Täufer waren an ihrem Äußeren erkennbar, und sie nutzten Gelegenheiten zum missionieren
Die Täufer waren an ihrem Äußeren erkennbar, und sie nutzten Gelegenheiten zum missionieren

Ihre konsequente Glaubensauslebung führte dazu, dass sie von katholischer wie lutherischer Seite gleichermaßen verfolgt wurden. Reichsgesetzlich galten Täufer spätestens seit dem Reichstagsmandat von Speyer (1529) als „vogelfrei“ – also rechtlos und dem Tod preisgegeben.


Der Augsburger Religionsfrieden und die Täufer


Der Augsburger Religionsfrieden sollte den Bürgerkrieg zwischen katholischen und lutherischen Fürsten beenden. Doch seine Bestimmungen waren bewusst eng gefasst:

  • Anerkannt wurden ausschließlich katholische und lutherische Bekenntnisse.

  • Bewegungen wie die Täufer, die Zwinglianer und der aufkommende Calvinismus blieben ausgeschlossen.

  • Damit bestätigte der Frieden die bereits seit Jahrzehnten bestehende Reichsgesetzgebung gegen die Täufer.


Flugblatt von 1655 zum 100. Jubiläum des Augsburger Reichs- und Religionsfrieden
Flugblatt von 1655 zum 100. Jubiläum des Augsburger Reichs- und Religionsfrieden

Für die Täufer bedeutete der Friedensschluss:

  • Keine Duldung im Reichsrecht: Sie blieben „Ketzern“ gleichgestellt.

  • Fortdauernde Verfolgung: Viele Täufer wurden weiter hingerichtet, gefoltert oder vertrieben.

  • Ausweichen in Randgebiete: Täufergemeinden überlebten vor allem dort, wo Landesherren bewusst wegschauten (z. B. im südlichen Habsburgerreich, im Elsass oder in Teilen der Schweiz), oder in Regionen außerhalb des Reiches, etwa in den Niederlanden oder bald auch im Osten Europas.


Wirkungsgeschichte


Während für Katholiken und Lutheraner eine gewisse rechtliche Sicherheit entstand, blieb die Situation der Täufer prekär. Ihre konsequente Verweigerung des Eides, ihre Friedensethik und die Ablehnung obrigkeitlicher Religionsbestimmungen machten sie für das Reichsrecht unvereinbar.

Ölgemälde von Münter
Ölgemälde von Münter

Erst 1648 im Westfälischen Frieden kam es zur rechtlichen Anerkennung einer dritten Konfession – des Calvinismus. Für Täufer und andere radikale Gruppen dauerte es jedoch noch deutlich länger, bis sie in den meisten Staaten rechtlich toleriert wurden.


Fazit


Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden von 1555 war ein Wendepunkt für die Geschichte der großen Kirchen, für die Täufer aber eine bittere Zäsur: Er besiegelte ihre fortgesetzte Ächtung. Während Lutheraner und Katholiken eine rechtlich gesicherte Existenz fanden, blieben Täufer gezwungen, im Untergrund zu leben, zu fliehen oder in kleinen Inseln von Duldung ihre Gemeinden aufzubauen. Ihre Geschichte ist damit ein eindrückliches Beispiel dafür, dass religiöse Toleranz im 16. Jahrhundert nur sehr eingeschränkt gedacht wurde.


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