
Am 18. Januar 1525 erlässt der Stadtrat der Stadt Zürich einen Taufbefehl, der besagte dass alle Kinder binnen einer Frist von 8 Tagen nach der Geburt getauft werden müssen. Dieser Befehl erging deshalb, da durch den Zweifel an der biblischen Grundlage der Kindertaufe vermehrt Eltern die Kinder nicht mehr taufen ließen.
Ein geschichtlicher Beitrag zu den Jahren 1525 bis 1530 kann unter https://mbg-geschichtsportal.de/2024_video.php angehört werden.
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